Die Freie-Software-Lizenz der EU
Die am 9. Januar in Version 1.1 erschienene EUPL stellt eine neue Qualität unter den Freien-Software-Lizenzen dar: Es handelt sich um eine vom europäischen Rat abgesegnete, in 22 der 23 Amtssprachen der EU (irisch fehlt) übersetzte und an nationales Recht angepasste Copyleft-Lizenz: Alle von der Europäischen Kommission anerkannten Sprachfassungen dieser Lizenz
sind gleichwertig
heißt es im Lizenztext.
Wohl um den Softwareaustausch zwischen einzelnen freien Programmpaketen nicht unnötig zu verkomplizieren, ist die EUPL laut einer Kompatibilitäts-Klausel im Lizenztext mit den folgenden Lizenzen aufwärtskompatibel, d.h. unter ihr lizenzierte Werke lassen sich unter den angeführten Lizenzen relizensieren:
Eine Kuriosität, nämlich dass in Abschnitt 5.3.4 der CeCILL wiederum eine Lizenzierung unter einer beliebigen Version der GPL erlaubt ist, führt allerdings (vermutlich unabsichtlich) zur Aufwärtskompatibilität mit der GPL v3 .
Da die EUPL allerdings bisher auf der Liste freier Lizenzen der FSF noch auf der Liste OSI-zertifizierter Lizenzen steht und auch Debian Legal sie nicht aufführt, kann vom Gebrauch wohl zunächst abgeraten werden.
Hier noch ein FAQ.
(via pterjan’s diary auf Planet Gnome)